Anmerkung zum Lärmaktionsplan (LAP)

 

Der Gesundheitsschutz unserer Bürger -  insbesondere vor Lärm und  Schadstoffen - stellt aufgrund der erhöhten Verkehrsaufkommen ein immer gewichtiges Bürgerthema dar. Lärmaktionspläne dienen hierbei als politisches Mittel / planerisches Werkzeug / Instrument für die fachgerechte Umsetzung von ohnehin geltendem EU-Recht !  

Auf Grundlage des vorliegenden Mehrheitsbeschlusses des Lindenberger Stadtrates, wollen wir die sich anbietende Gelegenheit nutzen - die sich aufgrund der aktuell vorliegenden Rechtsprechung (Baden-Württemberg) bietet - um geltendes Europäisches Recht - zu Gunsten / zum Schutz unserer betroffenen Bürger - umzusetzen und damit unsere kommunale Selbstverwaltung zu stärken bzw. deren Zuständigkeitsbereich klarzustellen.

 

Der LAP als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung versetzt unsere Stadt in die Lage -  selbst -,  gemeinsam mit den betroffenen Bürgern (und deren Bürgerinitiativen) und unter Abwägung der Interessenslagen zu entscheiden und festzulegen, welche Lärmaktionsmaßnahmen für die jeweilige Situation vor Ort (auch und gerade im Zusammenspiel mit den Nachbargemeinden / Gebieten) sinnvoll und angemessen sind, welche davon zeitnah durchgeführt werden sollen und diese entsprechend der sich zukünftig ergebenden Veränderungen und Anforderungen (beispielsweise bei Veränderungen in der Infrastruktur oder bei technischen Antriebskonzepten der Fahrzeuge … etc.), gemäß der existierenden gesetzlichen Forderungen dynamisch fortzuschreiben und umsetzen. Somit können kostengünstige Maßnahmen zeitnah auf Ihre Praxistauglichkeit durch einfache Anwendung geprüft und ggf. wieder abgesetzt werden. Hierdurch könnten langjährige theoretische Diskussionen über sich einstellende oder nicht einstellende Folgewirkungen / Resultate ggf. vermieden werden.

 

" Hierbei geht es uns primär zunächst ausdrücklich nicht um die detaillerte Umsetzung der ( nun im Verlauf des laufenden Verfahrens ) - auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung in einigen Bereichen von max. 30 km/h - deutlich reduzierten ursprünglich vielseitigeren Planungsansätze, sondern vielmehr langfristig verstärkt und in der Sache darum,-  in Zukunft selbst vor Ort und in engstem Kontakt mit unseren Bürgern - die Art und Weise, den Zeitraum und die davon betroffenen Bereiche selbst bestimmen und bei Zustimmung weiter ausbauen zu können, aber auch erkannte Verfehlungen zeitnah wieder rückgängig zu machen bzw. diese durch geeignetere Maßnahmen ersetzen zu können."

Durch die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung befände sich die  Zuständigkeit  bei den sich vor Ort am besten auskennenden und zuständigen kommunalen Entscheidungsträgern und Verwaltungen und in konstruktiver und enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den davon betroffenen Bürgern und deren Bürgerinitiativen.

 

Synergien des Lärmschutzes und der Erhöhung der Sicherheit

Darüber hinaus ist es uns ein stetes Anliegen unsere innerstädtischen Verkehrsbereiche so sicher wie nur möglich - insbesondere im Hinblick auf eine selbstbestimmte und selbstständige Erledigung der alltäglichen Wege (wie Kindergarten & Schulwege, Einkäufe, Arztbesuche ...) - zu gestalten ! 

 

Aktuelle Anmerkungen:

Es freut uns, dass lt. Auskunft der betroffenen Bürger seit der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen (30 km/h Beschränkungen - seit Anfang September 2020) bereits deutliche Verbesserungen in der Lärmwahrnehmung (Lkw, Pkw aber auch Motorräder) und zudem eine deutlich erleichterte Nutzbarkeit mit dem Fahrrad, aber auch der Einfahrt von Seitenstraßen auf die Hauptstraßen und somit eine sicherere Überquerung der Straßen für Fußgängen festzustellen sind ! 

Aktuell fordern wir und arbeiten wir weiterhin - wie schon die vergangenen Jahre - an einer möglichst klaren und einheitlichen Regelung und Beschilderung unseres innerstädtischen Verkehrs ! Hierbei soll ein häufiger Wechsel von Geschwindigkeitsbeschränkungen ausdrücklich vermieden werden ! Lt. Auskunft der Verwaltung ist dies aktuell - aufgrund der Einhaltung der für die unterschiedlichen Straßenkategorien geltenden Bestimmungen, wechselnden Zuständigkeiten und damit verbundenen Randbedingungen - noch nicht bzw. nicht  im von uns geforderten Umfang und unmittelbaren Zeitraum möglich !

 

Mehr Informationen zum Lärmaktionsplan in Bayern